Wo steht Ihre Kooperation? Jede Zusammenarbeit kommt in Lagen, in denen jeweils andere Fragen zählen. Wer noch prüft, ob er überhaupt kooperieren will, braucht anderen Rat als jemand, der gerade einen Vertrag verhandelt oder einen Streit beilegen muss.
Die zwölf Phasen ordnen diese Lagen. Jede Phasenseite nennt die Leitfrage der Phase, was jetzt trägt, den typischen Fehler, was online anders ist und welches Recht gebraucht wird.
Die Nummern zeigen eine typische Reihenfolge, keinen Fahrplan. Die meisten Phasen folgen aufeinander. Begleitung, Weiterentwicklung und Konfliktbearbeitung laufen dagegen neben der Arbeit her und können in jeder Lage eintreten, ein Konflikt schon im ersten Gespräch. Suchen Sie deshalb nicht die nächste Stufe, sondern die Lage, in der Sie gerade sind. Oft sind es zwei zugleich.
Anbahnen
- 1. Bedarf: Ob Ihr Ziel die Ziele anderer braucht oder nur ihre Leistung.
- 2. Entschluss: Welche eigenen Ziele Sie durch andere formen lassen wollen und wer intern zustimmen muss.
- 3. Suche: Woran sich Kooperationsfähigkeit zeigt, bevor es einen Vertrag gibt.
- 4. Kontakt: Ein erstes Gespräch, das beide frei lässt und doch schon Pflichten begründet.
Vereinbaren
- 5. Konzeption: Wie die Partner festhalten, was schon klar ist und was noch offen bleibt.
- 6. Vereinbarung: Ein Vertrag, der die Beziehung regelt und nicht nur die Leistung.
Zusammenarbeiten
- 7. Beginn: Den Übergang von der Vereinbarung zur gemeinsamen Arbeit so gestalten, dass alle merken: Jetzt gilt es.
- 8. Durchführung: Wie die Vereinbarung im Alltag gelebt wird und nicht nur erfüllt.
Die ganze Zeit über
- 9. Begleitung: Wer neben der Arbeit die Kooperation als Ganze im Blick behält.
- 10. Weiterentwicklung: Wenn sich Ziele und Umstände verändert haben und die Grundlage der Kooperation nachziehen muss.
- 11. Konfliktbearbeitung: Konflikte als Normalfall lebendiger Kooperation bearbeiten und für jeden die passende Art der Lösung finden.
Beenden
- 12. Beendigung: Eine Kooperation geordnet abwickeln und bewahren, was an Anerkennung gewachsen ist.
Keine Einbahnstraße
Kooperationen kehren zurück: Ein Konflikt führt zu einer neuen Vereinbarung, eine Weiterentwicklung zu einer neuen Suche nach Partnern. Manchmal fallen Phasen zusammen, etwa Kontakt und Konzeption in einem einzigen guten Gespräch.
Das Recht sieht es ebenso. Pflichten zur Rücksicht entstehen schon mit der Aufnahme von Verhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB). Anpassung an veränderte Umstände (§ 313 BGB) und Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) stehen während der ganzen Laufzeit offen, nicht erst in einer späten Phase.
Die Phasen gelten auch für die Zusammenarbeit innerhalb von Gesellschaften. Die Gründung durchläuft Konzeption und Vereinbarung, der Streit unter Gesellschaftern ist ein Fall der Konfliktbearbeitung, und das Ausscheiden eines Gesellschafters ist eine Beendigung, während die Gesellschaft fortbesteht.
Wie das Recht jede dieser Lagen trägt, zeigt der Bereich Recht.