Die folgenden Fälle stammen aus eigener Erfahrung. Sie geben keine Mandatsinhalte wieder und nennen keine Beteiligten. Jeder Fall beschreibt die Lage, was die Kooperation trägt und was das Recht dazu beiträgt. Manchmal ist dieser Beitrag groß, manchmal besteht er darin, dass das Recht sich zurückhält.
Die Sammlung wächst. Weitere Fälle kommen hinzu, auch aus der Lehre.
Ein internationaler Lesekreis
Lage. Menschen aus mehreren Ländern lesen gemeinsam Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, Abschnitt für Abschnitt, in regelmäßigen Sitzungen live online. Unter ihnen sind Juristen, Philosophen und Interessierte ohne Fachstudium. Der Text liegt auf grundlinien.de in Deutsch, Englisch und Spanisch vor.
Was trägt. Das gemeinsame Dritte: ein Text, der für alle schwer ist und den niemand allein besitzt. Der feste Rhythmus, bei dem jede Sitzung dort beginnt, wo die letzte aufgehört hat. Eine Moderation, die das Wort verteilt und darauf achtet, dass die Stillen zu Wort kommen. Und eine Haltung, in der jeder Beitrag als Beitrag zum Verständnis zählt, auch die Frage, die sich später als Missverständnis herausstellt. Hier zeigt sich, was Hegel „Beisichsein im Anderen“ nennt: Der Einwand des anderen wird nicht abgewehrt, sondern Teil des eigenen Verständnisses. Dafür braucht es keinen Raum, nur den gemeinsamen Text.
Was das Recht beiträgt. Wenig, und das ist in Ordnung. Ein Lesekreis braucht keinen Vertrag. Hegels Text ist gemeinfrei, neuere Übersetzungen und Ausgaben können dagegen urheberrechtlich geschützt sein, weshalb der Kreis auf eine frei zugängliche Fassung verweist, statt Kopien zu verteilen. Wächst der Kreis und will er Mittel einwerben oder Veranstaltungen tragen, stellt sich die Frage nach einer Form, etwa einem Verein.
Sprachunterricht online
Lage. Einzelunterricht in einer Fremdsprache, live online, bei einer Lehrerin in einem anderen Land, vermittelt über eine Plattform, einmal oder mehrmals pro Woche.
Was trägt. Die Regelmäßigkeit, mehr als die Dauer der einzelnen Stunde. Ein gemeinsames Dokument, in dem neue Wörter und Fehler festgehalten werden und das beide zwischen den Stunden weiterführen. Guter Ton, denn beim Sprachenlernen entscheidet das Hören. Und eine Beziehung, die über die Aufgabe hinausgeht: Man erfährt vom Alltag im anderen Land, und die Sprache lebt, weil man über Wirkliches spricht.
Was das Recht beiträgt. Es klärt, wer mit wem einen Vertrag hat, die Lernende mit der Lehrerin oder mit der Plattform; das ergibt sich aus den Bedingungen der Plattform. Der Unterricht selbst ist in der Regel eine Dienstleistung (Dienstvertrag). Weil er synchron und in beide Richtungen stattfindet, fällt er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2026 (III ZR 137/25) nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz. Für das Gesetz sind Lehrerin und Lernende dann nicht räumlich getrennt.
Eine Videoverhandlung
Lage. Ein Zivilprozess. Das Gericht gestattet einem Prozessbevollmächtigten, an der mündlichen Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. Die Vorsitzende leitet die Verhandlung aus dem Sitzungssaal, der Anwalt nimmt aus seiner Kanzlei teil.
Was trägt. Die Form der Verhandlung selbst. Es gibt eine Leitung, eine feste Reihenfolge der Wortmeldungen und ein Protokoll. Guter Ton ist unverzichtbar, denn wer ein Wort des Gerichts nicht versteht, kann nicht darauf erwidern. Die Unterlagen liegen griffbereit, weil man sie nicht über den Tisch reichen kann. Nach meiner Erfahrung sind solche Verhandlungen oft konzentrierter als im Saal.
Was das Recht beiträgt. Hier sehr viel. § 128a ZPO erlaubt die Videoverhandlung in geeigneten Fällen. Die Vorsitzende kann die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten oder anordnen, gegen eine Anordnung ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich, und einem Antrag auf Teilnahme per Video soll sie entsprechen. Die Beteiligten dürfen nicht aufzeichnen. Das Recht hält dabei am Ort fest: Die Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus, gleich wo die anderen sitzen. Mehr unter Konflikte lösen.
Die Familie über Länder hinweg
Lage. Die Mitglieder einer Familie leben in verschiedenen Ländern. Sie sehen sich einige Male im Jahr, sprechen aber jede Woche per Videogespräch miteinander, oft nur wenige Minuten.
Was trägt. Die Wiederkehr. Eine kleine Routine, die jedes Mal vorkommt. Das Zeigen, nicht nur das Erzählen: die Wohnung, das Essen, das Schulheft. Das gemeinsame Spiel mit den Jüngeren. Und die Erlaubnis, auch einmal kurz zu verschwinden. Die Einzelheiten stehen unter Regelmäßig online treffen.
Was das Recht beiträgt. Vor allem Zurückhaltung. Was im rein familiären Rahmen geschieht, ist von der DSGVO ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO). Die Familie gibt sich ihre eigenen Regeln, und das ist die angemessene Verfassung dieser Kooperation. Eine Grenze bleibt: Aufzeichnungen nur, wenn alle einverstanden sind, und Bilder der Kinder nicht ohne Weiteres weitergeben.
Gemeinsam spielen
Lage. Eine Gruppe spielt regelmäßig ein taktisches Mannschaftsspiel online. Die Spieler sitzen an verschiedenen Orten und verständigen sich per Sprachkanal. Jede Runde dauert wenige Minuten und verlangt schnelle, abgestimmte Entscheidungen.
Was trägt. Klare Rollen, die jeder kennt. Kurze, genaue Ansagen statt langer Erklärungen. Das Vertrauen, dass der andere seinen Teil der Aufgabe erfüllt, weil man nicht gleichzeitig alles im Blick haben kann. Anerkennung für den guten Zug des anderen, und die Fähigkeit, eine verlorene Runde gemeinsam abzuhaken. Wer auf diese Weise miteinander spielt, lernt, sich aufeinander zu verlassen. Anders als im Beruf wird dieses Vertrauen alle paar Minuten geprüft: Jede Runde zeigt, ob der andere seine Position gehalten hat.
Was das Recht beiträgt. Das Spiel selbst ist ein Modell des Rechts als Verfassung der Kooperation. Seine Regeln ermöglichen das gemeinsame Handeln erst, die Nutzungsbedingungen der Plattform schützen vor Betrug, Moderatoren lösen Streit, und der Jugendschutz begrenzt, wer mitspielen darf. Warum Spiel für Kooperation so viel bedeutet, erklärt die Seite Spiel.
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