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Gemeinsam handeln verbindet.

Anerkennung

Kooperation lebt davon, dass die Beteiligten einander als Freie anerkennen. Diese Anerkennung ist kein Zustand, den man einmal erreicht, sondern ein Vorgang, der im gemeinsamen Handeln immer neu geleistet wird.

Hegels Gedanke

Der Begriff der Anerkennung stammt in seiner philosophischen Schärfe von Hegel. Sein Ausgangspunkt ist einfach: Ich weiß mich als freies Wesen erst, wenn ein anderes freies Wesen mich als solches anerkennt. Dazu muss ich es selbst als frei anerkennen. Anerkennung gibt es nur gegenseitig.

Hegel beschreibt das nicht als freundliches Einvernehmen, sondern als Prozess, und zwar als einen harten. In der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften (1830) heißt es über diesen Prozess: „Er ist ein Kampf; denn ich kann mich im Anderen nicht als mich selbst wissen, insofern das Andere ein unmittelbares anderes Dasein für mich ist“ (§ 431) [Zitat prüfen]. Solange ich den anderen nur als Körper vor mir habe, als Ding unter Dingen, kann ich mich in ihm nicht wiederfinden. Beide müssen über diese bloße Unmittelbarkeit hinausgehen.

Im selben Paragraphen nennt Hegel diese Unmittelbarkeit die Leiblichkeit des Selbstbewusstseins. Der Leib ist Zeichen und Werkzeug, durch ihn ist man für andere da. Das wird für die Frage nach Kooperation online wichtig.

Bekannter als der Paragraph selbst ist ein Satz aus dem Zusatz dazu: Man sei „wahrhaft frei nur dann, wenn auch der andere frei ist und von mir als frei anerkannt wird“ [Zitat prüfen]. Dieser Satz stammt nicht aus Hegels gedrucktem Text. Die Zusätze hat Ludwig Boumann nach Hegels Tod aus Vorlesungsnachschriften zusammengestellt. Der Gedanke ist hegelisch, der Wortlaut ist es nicht sicher.

Honneth und der Einwand

Axel Honneth hat den Gedanken in Kampf um Anerkennung (1992) für die Gegenwart aufgenommen. Er unterscheidet drei Formen: Liebe, Recht und soziale Wertschätzung. In einer gelingenden Kooperation finden sich alle drei: Zuwendung zueinander, gleiche Rechte der Beteiligten und die Wertschätzung dessen, was jeder beiträgt.

Hegel sollte man dabei nicht verklären. Der Zusatz zu § 431 verlangt, dass die Beteiligten auf dieser Stufe ihr eigenes und das fremde Leben aufs Spiel setzen. Hegel meint eine Durchgangsstufe, die im Staat überwunden sein soll. Trotzdem bleibt der Einwand, dass hier Gewalt zum Eingang der Freiheit erklärt wird. Ein zweiter Einwand ist grundsätzlicher. Patchen Markell (Bound by Recognition, 2003) hat gezeigt, dass Anerkennung auch bindet: Wer anerkannt wird, wird auf ein Bild festgelegt, und wer anerkennt, hat Macht. Anerkennung ist deshalb kein reines Gut. Sie muss offen bleiben für das, was der andere noch nicht ist.

Anerkennung ohne Leib

Wenn Hegel recht hat, dass die Leiblichkeit das Medium ist, in dem Anerkennung zunächst stattfindet, dann stellt sich online eine Frage. Im Videogespräch ist der Leib auf Bild und Stimme reduziert, im Chat fehlt er ganz. Was tritt an die Stelle des leiblichen Risikos?

Die Erfahrung zeigt: Das Risiko verschwindet nicht, es wandert. Online setzt man sich auf andere Weise aufs Spiel.

  • Die Verbindlichkeit des wiederkehrenden Termins. Wer jede Woche zur selben Zeit erscheint, obwohl ihn niemand dazu zwingt, bindet sich. Das Fernbleiben wird bemerkt.
  • Sich vor anderen am Text zu irren. Wer in einem Lesekreis eine Deutung vorschlägt, riskiert, vor allen falschzuliegen. Die Korrektur ist dann selbst Anerkennung: Widersprechen lohnt sich nur bei einer Deutung, die man ernst genommen hat.
  • Fremde Sprache auszuhalten. Wer in einer Sprache spricht, die er nicht beherrscht, gibt seine Souveränität preis. Wer zuhört und wartet, erkennt ihn gerade in dieser Schwäche an.

Woran erkennt man, dass eine Online-Gemeinschaft Anerkennung leistet? Beiträge werden mit Namen aufgegriffen. Fehler werden laut gesagt und ohne Beschämung korrigiert. Das Fehlen eines Mitglieds fällt auf und wird angesprochen. Widerspruch ist möglich, ohne dass jemand die Runde verlässt. Und die Menschen kommen wieder, ohne erinnert werden zu müssen.

Ein Beispiel

Ein internationaler Lesekreis trifft sich live online, um einen Text Satz für Satz zu lesen. Die Teilnehmenden sprechen verschiedene Muttersprachen, einige lesen in Übersetzung. In den ersten Wochen sprechen wenige, und vorsichtig.

Mit der Zeit ändert sich das. Wer einmal eine Lesart vorgeschlagen hat, die sich als falsch erwies, und erlebt hat, dass die Runde mit ihr weitergearbeitet hat statt über sie hinweg, spricht beim nächsten Mal freier. Die Verbindlichkeit des Termins, das gemeinsame Irren am Text und die Geduld mit der fremden Sprache leisten, was vor Ort oft niemand bemerkt, weil die bloße Anwesenheit es zu verbürgen scheint.

Was das für das Recht bedeutet

Für Hegel setzt schon der Vertrag Anerkennung voraus: Wer einen Vertrag schließt, erkennt den anderen als Person und Eigentümer an (Grundlinien § 71, Anmerkung; zum Vertrag insgesamt §§ 72–81). Das Recht insgesamt versteht Hegel als Dasein der Freiheit (Grundlinien § 29).

Praktisch heißt das: Das Recht gibt der Anerkennung eine Form, die auch dann noch gilt, wenn der gute Wille nachlässt. Gleiche Stimmrechte, geregelte Informationsrechte, faire Verfahren und die Pflicht, auf die Interessen der anderen Rücksicht zu nehmen, sind geronnene Anerkennung. Sie ersetzen die gelebte Anerkennung nicht, aber sie sichern ihr einen Boden.

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