Recht

Kooperation kann viele verschiedene rechtliche Formen annehmen. Sie kann eher transaktional oder eher gemeinschaftlich, eher egalitär oder eher hierarchisch, eher prozess- oder eher ergebnisorientiert, eher an Gewinn oder eher an ideellen Zielen ausgerichtet sein. Und sie kann auch eher gegenläufige Ziele miteinander zu vereinbaren versuchen.

Das Kooperationsrecht ist daher zwangsläufig eine Querschnittsmaterie aus Schuldrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Recht des geistigen Eigentums/Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht u.a.

Jede Kooperation ist individuell. Daher ist auch ihre rechtliche Form individuell zu bestimmen und fort zu bestimmen.