Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Werkunternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet.

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