cooperation.law

Gemeinsam handeln verbindet.

Online

Online zusammenzuarbeiten heißt, auf das zu verzichten, was ein gemeinsamer Raum nebenbei erledigt, und dafür zu gewinnen, was er nicht bietet: Beteiligte aus vielen Ländern, Arbeit im eigenen Tempo, eine Spur jedes Beitrags.

Hier liegt der Schwerpunkt von cooperation.law. Die Gründe dafür stehen auf der Seite „Online und vor Ort“.

Die Seiten dieses Bereichs sind praktisch. Sie sagen, was sich bewährt hat, und begründen es. Die allgemeinen Fragen, wie Kooperation gelingt und wie das Recht sie verfasst, klären die Bereiche Phasen, Recht und Verstehen. Die Phasen- und Rechtsseiten haben dafür jeweils einen eigenen Abschnitt, die Seiten zum Verstehen zeigen ihre Gedanken an Beispielen online.

Grundlagen

  • Gute Praxis der Zusammenarbeit online: sechs Grundsätze, von Vertrauen bis zum Umgang mit Störungen, jeweils begründet und mit einem Beispiel.
  • Synchron und asynchron: welche Arbeit gleichzeitig geschehen sollte, welche nicht, und wie ein guter Rhythmus zwischen beiden entsteht.
  • Online und vor Ort: was online besonders gut gelingt, was vor Ort, und wie sich beides verbinden lässt.

Praxis

Einordnen