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Gemeinsam handeln verbindet.

Spiel

Im Spiel entsteht Vertrauen, gerade weil es keinem Zweck dient. Wer zusammen spielt, übt außerdem, sich Regeln selbst zu geben und sie zu halten.

Zweckfreie Freude

Kooperation dient meist einem Zweck. Man arbeitet zusammen, um etwas zu erreichen, das man allein nicht erreichen könnte. Das Spiel dagegen hat seinen Zweck in sich selbst. Man spielt, weil es Freude macht, und das Spiel ist vorbei, wenn es keine mehr macht.

Darin liegt eine Paradoxie. Gerade das zweckfreie Tun bringt hervor, was jede zweckgerichtete Kooperation braucht. Wer mit anderen spielt, lernt sie kennen, wie sie unter Druck reagieren, wie sie verlieren, ob sie schummeln, ob sie über eigene Fehler lachen können. Er erlebt mit ihnen die Freude, die auch den Klick begleitet. Daraus entsteht ein Vertrauen, das sich nicht durch Absichtserklärungen herstellen lässt.

Deshalb gehört Zeit zum Spielen in eine Kooperation, auch wenn niemand sie abrechnen kann.

Schiller und Huizinga

Friedrich Schiller hat dem Spiel in seinen Briefen Über die ästhetische Erziehung des Menschen (1795) einen hohen Rang gegeben. Im 15. Brief heißt es, der Mensch spiele nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, „und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt“ [Zitat prüfen]. Schiller meint damit einen Zustand, in dem sinnliche Natur und vernünftige Form nicht gegeneinander stehen, sondern frei zusammenwirken. Man darf den Satz nicht zu weit ziehen: Schiller denkt an das ästhetische Spiel, nicht an jedes Gesellschaftsspiel.

Johan Huizinga hat in Homo Ludens (1938) das Spiel als eine Grundform der Kultur beschrieben. Es ist freies Handeln, es hat seinen eigenen Raum und seine eigene Zeit, und es folgt Regeln, die in diesem Raum unbedingt gelten. Huizinga hat eine Beobachtung gemacht, die für jede Kooperation lehrreich ist: Die Spielgemeinschaft ist mit dem Falschspieler oft nachsichtiger als mit dem Spielverderber. Der Falschspieler erkennt die Welt des Spiels noch an, auch wenn er sie missbraucht. Der Spielverderber zerstört sie.

Regeln, die man sich selbst gibt

Jedes Spiel hat Regeln, und viele Gruppen ändern sie. Man einigt sich auf Hausregeln, lässt einen Anfänger zweimal ziehen, spielt eine Runde ohne Zeitlimit. Diese Regeln gelten nicht, weil jemand sie verordnet hat, sondern weil die Spielenden sie sich gegeben haben. Sie werden gehalten, weil sonst das Spiel nicht funktioniert.

Das ist eine Übung in Selbstgesetzgebung im Kleinen. Wer sie oft gemacht hat, weiß, wie Regeln entstehen, wann sie passen, wann man sie ändern muss und wie man das tut, ohne die Gemeinschaft zu sprengen. Genau diese Fähigkeit braucht eine Kooperation, die ihre eigene Verfassung finden muss.

Spiel ist dabei nicht von selbst friedlich. Viele Spiele sind Wettkämpfe, und Huizinga hat das Kämpferische ausdrücklich zum Spiel gezählt. Das Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass niemand gewinnen will, sondern dadurch, dass alle die Regeln halten, auch wenn sie verlieren.

Ein Beispiel

Unter dem Namen „Teletee“ gab es Runden, in denen Familie und Freunde sich online trafen, um Tee zu trinken, zu plaudern und miteinander zu spielen. Jeder saß zu Hause vor seiner Kanne, das Videogespräch lief auf einem Gerät, das Spiel auf einem anderen. Gespielt wurde, was gerade passte: Ratespiele, Zeichenspiele, Brettspiele, gemeinsam einen Ort auf der Weltkarte suchen.

Über Generationen und Ländergrenzen hinweg lachten Menschen über dieselben Fehler. Wer sich lange nicht gesprochen hatte, fand über das Spiel wieder in ein Gespräch. Und wer einander beim Raten und Verlieren erlebt hatte, verstand später auch bei ernsten Themen leichter, wie der andere einen Satz meinte. Vor Ort hätte es diese Runden bei diesen Entfernungen gar nicht gegeben.

Was das für das Recht bedeutet

Recht und Spiel sind eng verwandt. Beide schaffen einen eigenen Raum mit eigenen Regeln, und beide leben davon, dass die Beteiligten diese Regeln anerkennen. Huizinga hat im Gerichtsverfahren Züge des Spiels gesehen: den abgegrenzten Ort, die festen Formen, den geregelten Wettstreit.

Für die Gestaltung einer Kooperation folgt daraus zweierlei. Erstens sollte das Recht Raum für Erprobung lassen, etwa durch Probephasen, Überprüfungstermine und Klauseln, die eine Änderung der Regeln vorsehen. Zweitens zeigt das Spiel, dass Regeln am ehesten gehalten werden, wenn die Beteiligten sie sich selbst gegeben haben. Das ist der Grundgedanke der Vereinssatzung und jedes guten Gesellschaftsvertrags.

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