Worum es geht
Die Partner wollen zusammenarbeiten, aber vieles ist noch offen: Umfang, Rollen, Beiträge, Form. In dieser Phase entsteht das gemeinsame Bild der Kooperation, bevor es in einen Vertrag gefasst wird. Dieses Bild ist ein Zwischenstand und soll auch so behandelt werden.
Die Leitfrage
Wie halten wir fest, was noch offen ist?
Wer zu früh festlegt, verliert die Beweglichkeit, die ein gutes Konzept braucht. Wer gar nichts festhält, redet im Kreis und vergisst, worauf man sich schon verständigt hatte. Die Aufgabe dieser Phase besteht darin, Einigkeit und Offenheit zugleich festzuhalten: was klar ist, was noch strittig ist und was bewusst später entschieden wird.
Was jetzt trägt
Ein gemeinsames Dokument als gemeinsamer Ort. Das Konzept sollte nicht bei einer Seite entstehen, die der anderen Entwürfe schickt, sondern in einem Dokument, an dem alle schreiben. Wer mitschreibt, erkennt sich im Ergebnis wieder. Ob in diesem Dokument ein gemeinsames Drittes entsteht, auf das alle hinarbeiten, hängt von Bedingungen ab, die die Seite Der Klick und seine Bedingungen beschreibt.
Offene Punkte als offene Punkte kennzeichnen. Ein eigener Abschnitt für ungeklärte Fragen verhindert, dass sich Unklarheit hinter wohlklingenden Formulierungen versteckt. Zu jedem offenen Punkt gehört, wer ihn bis wann klären will.
Beiträge und Rollen beschreiben, nicht nur Ziele. Gemeinsame Ziele sind in dieser Phase leicht formuliert. Schwieriger und wichtiger ist, was jeder einbringt, wer worüber entscheidet und wer wen worüber informiert. An diesen Fragen zeigt sich, ob die Partner mit denselben Worten dasselbe meinen.
Eine Pilotphase vorsehen. Manche Fragen lassen sich am Schreibtisch nicht klären. Eine befristete Pilotphase mit begrenztem Ziel und einem vereinbarten Termin für die Auswertung erlaubt, das Konzept an der Praxis zu prüfen. Alle sollten vorher wissen, was danach geschieht, wenn sie gelingt und wenn nicht.
Die Form mitdenken. Schon im Konzept stellt sich die Frage, ob ein Vertrag genügt oder ob eine eigene Rechtsform sinnvoll ist, etwa ein Verein, eine Genossenschaft oder eine gemeinsame GmbH. Die Antwort hängt davon ab, wie lange, wie eng und mit wie vielen Beteiligten zusammengearbeitet werden soll. Auch wer mit anderen eine Gesellschaft gründet, durchläuft diese Phase: Die Konzeption ist dann die Arbeit am künftigen Gesellschaftsvertrag.
Der typische Fehler
Eine Absichtserklärung, die jede Seite anders ernst nimmt. Die eine hält den unterzeichneten Letter of Intent für einen Vertrag, die andere für eine unverbindliche Notiz. Welche Wirkung ein solches Papier hat, hängt von seinem Inhalt ab. In der Regel verpflichtet eine Absichtserklärung nicht zum Abschluss des Hauptvertrags. Einzelne Regeln darin können aber verbindlich gemeint und wirksam sein, etwa zu Vertraulichkeit, Exklusivität oder Kosten.
Hinzu kommt das Vertrauen, das in den Verhandlungen entsteht. Wer beim anderen die berechtigte Erwartung weckt, der Vertrag werde sicher zustande kommen, und dann ohne triftigen Grund abbricht, kann ausnahmsweise zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der im Vertrauen darauf entstanden ist (§ 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 BGB). Eine gute Absichtserklärung sagt deshalb ausdrücklich, welche ihrer Teile binden und welche nicht.
Online
Die Arbeit am Konzept gelingt online besonders gut. Ein gemeinsamer Arbeitsraum mit einem Dokument, in dem alle schreiben und kommentieren, macht die Arbeit sichtbar: Jeder sieht, wer was vorgeschlagen und wer was verändert hat. Die Versionsgeschichte ersetzt manches Protokoll.
Asynchrones Arbeiten passt zu dieser Phase. Jeder kann in seinem Tempo nachdenken, formulieren und kommentieren, statt in einer Sitzung spontan Stellung zu beziehen. Die Videogespräche werden dadurch kürzer und besser. Sie dienen den offenen Punkten, über die man sprechen muss, statt dem Vorlesen von Entwürfen. Ein bewährter Rhythmus lautet: asynchron schreiben, synchron entscheiden. Mehr dazu auf der Seite Synchron und asynchron.
Eine Regel sollte früh vereinbart werden: Was im gemeinsamen Dokument steht, ist Entwurf, bis alle es ausdrücklich freigeben. Sonst wird ein zustimmender Kommentar leicht für eine Zusage gehalten.
Recht in dieser Phase
- Absichtserklärung: Welche Teile einer Absichtserklärung binden und wie man das klar formuliert.
- Rechtsformen im Vergleich: Vertrag, GbR, Verein, Genossenschaft oder GmbH, verglichen nach den Fragen der Kooperation.
- Daten und Rechte: Wem die Ergebnisse gemeinsamer Arbeit gehören, auch das gemeinsam geschriebene Konzept.
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