Verantwortungseigentum

Als Verantwortungseigentum wird eine besondere Form des Eigentums an Unternehmen bezeichnet. Die deutsche Rechtsordnung kennt ein solches Rechtsinstitut derzeit nicht, die Einführung der Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ in das deutsche Gesellschaftsrecht ist aber im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung von 2021 vorgesehen. Verantwortungseigentum bedeutet, dass die Eigentümer des Unternehmens zwar Stimm- und Teilhaberechte haben, jedoch nicht am Gewinn teilhaben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unternehmen vorrangig der Verwirklichung des Unternehmenszwecks und nicht dem Gewinnstreben der Anteilseigner dient. Auf diese Weise kann es besonders verantwortungsvoll und sinnorientiert agieren. Etwa 200 Unternehmen in Deutschland, die rund 1,2 Millionen Mitarbeiter beschäftigen, sind in Verantwortungseigentum.

In Dänemark ist das Konzept weiter verbreitet, rund 60 % des Wertes des dänischen Aktienindexes zählt zu Unternehmen in Verantwortungseigentum.


Prinzipien von Verantwortungseigentum
Verantwortungseigentum stellt zwei Dinge rechtlich sicher

  • Eigenständigkeit: Die Kontrolle über das Unternehmen (Mehrheit der Stimmrechte) bleibt immer in den Händen von Menschen, die mit dem Unternehmen innerlich verbunden sind und die Werte des Unternehmens im Sinne seiner langfristigen Entwicklung tragen. Es gibt keine automatische Vererbung und das Unternehmen kann nicht mehr als Spekulationsgut gehandelt werden. Es bleibt in der „Werte-Familie“.
  • Asset-Lock: Gewinne werden nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck angesehen: Verantwortungseigentum verankert rechtlich verbindlich, dass das Unternehmensvermögen nicht persönliches Vermögen der Verantwortungseigentümer ist. Gewinne und Vermögen des Unternehmens werden dadurch weitestgehend für die Unternehmensentwicklung freigehalten – sie dienen dem Unternehmenszweck, werden reinvestiert oder gemeinnützig gespendet. Die „Verantwortungseigentümer“ sind eben nicht „Vermögenseigentümer“.

Erweiterung des Familien-Verständnisses

Im Kern kommt Verantwortungseigentum damit einer Erweiterung des Familienunternehmen-Verständnisses gleich, mit dem Unterschied, dass der Wert der Eigenständigkeit und die Langfristigkeit der Unternehmensverantwortung nun nicht mehr an eine genetische Eigentümerfamilie gebunden ist, sondern vor allem an „Fähigkeiten- und Werte-Verwandtschaft“, kurz: an die Verantwortungseigentümer.


Rechtliche Umsetzung von Verantwortungseigentum
Unternehmen im Besitz (gemeinnütziger) Stiftungen erfüllen den Aspekt der zweckgebundenen Mittelverwendung. Um sich auch der Ewigkeitsgarantie anzunähern, sind im deutschen Recht jedoch Konstruktionen wie das Doppelstiftungsmodell oder das Veto-Anteils-Modell notwendig.

Davon klar abzugrenzen sind hingegen Stiftungsunternehmen, deren Stiftungen nicht gemeinnützig sind bzw. private Destinatäre haben – die also Vermögenseigentümer haben und nicht Verantwortungseigentümer. Letztere werden vor allem von Familienunternehmen als „Familienstiftungen“ genutzt.


Forderung nach neuer Rechtsform
Die Rechtsformen der GmbH oder AG machen aus dem Unternehmen automatisch Privatvermögen, ein wirklicher „Asset-Lock“ und damit wirkliches Verantwortungseigentum ist nur durch komplexe rechtliche Umwege zu erreichen. Deswegen fordern viele Unternehmer eine neue Rechtsform speziell für Unternehmen, die Verantwortungseigentum umsetzen möchten. Diskutiert wird vor allem die Schaffung einer neuen Rechtsformvariante der GmbH, bei der die gesetzlichen Regelungen zu Vererbung und Veräußerung von Geschäftsanteilen modifiziert werden.

Der obige Text ist – leicht verändert – von hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Verantwortungseigentum übernommen und ist unter der Lizenz „Creative-Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ verfügbar.