Gemeinsam handeln verbindet. Das Recht gibt dieser Verbindung eine Verfassung.
Dieser Bereich fragt, warum das so ist: warum zwischen Menschen, die etwas gemeinsam tun, eine Bindung entsteht, die über den Nutzen hinausgeht, warum das manchmal auf einen Schlag gelingt und warum es so oft scheitert.
Die Antwort, die hier entwickelt wird, beginnt beim Handeln selbst. Wer kooperiert, verwirklicht seine Ziele nicht neben denen der anderen, sondern durch sie. Die Ziele der anderen werden zur Form der eigenen. Dabei entsteht ein gemeinsamer Ort, und zwar dort, wo gemeinsam gehandelt wird, nicht dort, wo man räumlich beieinander ist. Online wird das besonders deutlich, weil der gemeinsame Raum fehlt und trotzdem Verbindung entsteht.
Die Seiten sind knapp gehalten. Sie vertreten eine These und begründen sie, jeweils mit einem Beispiel und mit der Frage, was daraus für das Recht folgt.
Die Seiten
- Was Kooperation ist: Kooperation ist mehr als Austausch, denn in ihr werden die Ziele der anderen zur Form der eigenen.
- Der Klick und seine Bedingungen: Das plötzliche Gelingen des Zusammenspiels lässt sich nicht herstellen, aber seine Bedingungen lassen sich pflegen.
- Anerkennung: Kooperation lebt von gegenseitiger Anerkennung als Freie, und diese Anerkennung wird online auf eigene Weise geleistet.
- Spiel: Zweckfreie Freude schafft Vertrauen, und wer spielt, übt sich in Regeln, die er sich selbst gibt.
- Konflikt: Wo kein Konflikt ist, hat oft einer aufgehört, eigene Ziele zu haben; es kommt darauf an, ob der Konflikt die Beteiligten als Partner bestehen lässt.
- Kooperation unter Gegnern: Auch Gegner kooperieren, und darin liegt der Weg vom bloßen Nicht-Kämpfen zu einer gemeinsamen Ordnung.
Wer wissen will, wie sich diese Gedanken in der Praxis bewähren, findet sie in den Bereichen Phasen, Online und Recht wieder.