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Gemeinsam handeln verbindet.

8. Durchführung der Kooperation

Worum es geht

Die Kooperation läuft. Jetzt zeigt sich im Alltag, ob das Vereinbarte hält, und zwar in vielen kleinen Handlungen, nicht in großen Entscheidungen. Diese Phase ist die längste, und in ihr entsteht, was die Zusammenarbeit am Ende ausmacht.

Die Leitfrage

Wie wird die Vereinbarung gelebt, nicht nur erfüllt?

Es gibt drei Arten, ein Ziel zu verfolgen. Man kann auf das Ziel losgehen und Hindernisse, wie sie kommen, mit Kraft, Geld und Ausdauer angehen. Das ist der teuerste Weg, weil jedes Hindernis einzeln bezahlt wird. Man kann Techniken anwenden, von denen es für jedes Handlungsfeld unzählige gibt, doch jede passt nur auf die Lage, für die sie erdacht wurde. Und man kann reflektieren: zuerst die Lage verstehen, zu der man selbst gehört, und dann ohne Rezept handeln, wie ein erfahrener Verhandler, der weiß, wie sein eigenes Auftreten die andere Seite verändert. In einer Kooperation gehören zu dieser Lage die anderen, ihre Ziele und ihre Beiträge. Eine Vereinbarung erfüllen heißt, die geschuldeten Leistungen zu erbringen. Eine Vereinbarung leben heißt, in dieser dritten Weise zu handeln: die eigene Leistung so zu erbringen, dass die anderen damit weiterarbeiten können, und zu bemerken, wenn sich ihre Ziele oder die eigenen verschieben.

Was jetzt trägt

Ein Rhythmus, den alle kennen. Zusammenarbeit braucht Wiederkehr: ein regelmäßiges Treffen, eine feste Zeit für den Abgleich, verlässliche Fristen für Rückmeldungen. Der Rhythmus nimmt Entscheidungen ab, die sonst jedes Mal neu getroffen werden müssten, und er schafft Gelegenheiten, bei denen auch Unausgesprochenes zur Sprache kommt. Er soll zur Arbeit passen, nicht zu einer Vorlage. Eine kleine Gruppe braucht vielleicht alle zwei Wochen ein Treffen, ein dichtes Projekt einen kurzen täglichen Abgleich.

Anerkennung der Beiträge. Wer etwas beiträgt, will, dass es gesehen wird, und zwar nicht als Lob von oben, sondern als Wahrnehmung unter Gleichen. Das beginnt damit, zu sagen, von wem etwas stammt, wenn man darauf aufbaut, und reicht bis zur ehrlichen Rückmeldung, wenn ein Beitrag nicht passt. Wer seinen Beitrag im Ergebnis nicht wiederfindet, liefert beim nächsten Mal nur noch, was verlangt ist. Warum das so ist, führt die Seite Anerkennung aus.

Umgang mit kleinen Störungen. Eine verspätete Zulieferung, ein missverständlicher Satz, ein vergessener Termin. Die meisten Störungen sind klein, und fast alle werden größer, wenn niemand sie anspricht. Bewährt hat sich, Störungen früh, knapp und ohne Schuldzuweisung zu benennen und dann zu fragen, was es braucht. Wer eine Störung anspricht, zeigt, dass ihm die Zusammenarbeit wichtig ist. Das Schweigen darüber sieht höflich aus, ist aber oft der Anfang eines Rückzugs.

Sichtbarkeit statt Kontrolle. Kooperation lebt davon, dass der Stand der Arbeit für alle sichtbar ist, ohne dass jemand ihn überwachen muss. Wer die eigene Arbeit im gemeinsamen Arbeitsraum zeigt, auch unfertig, lädt zur Mitwirkung ein. Kontrolle dagegen setzt voraus, dass man einander nicht traut, und erzeugt dieses Misstrauen oft erst.

Der typische Fehler

Die Vereinbarung wird nur erfüllt: Jede Seite liefert, was im Vertrag steht, und hält sich im Übrigen zurück. Das sieht korrekt aus und ist es rechtlich meist auch. Aber eine Kooperation, die nur erfüllt wird, verliert, was sie von einem Austausch unterscheidet. Die Beteiligten bleiben sich gleich, niemand lernt vom anderen, und wenn sich die Umstände ändern, hält jede Seite an ihrem Teil fest. Wer dagegen den ersten der drei Wege wählt und ohne Rücksicht auf die anderen auf das Ziel losgeht, räumt Hindernisse mit Kraft beiseite und beschädigt dabei die Zusammenarbeit selbst.

Online

Online wird der Alltag der Kooperation überwiegend asynchron gelebt. Das hat einen großen Vorteil: Jede und jeder kann dann beitragen, wenn es zur eigenen Arbeit passt, und die Beiträge bleiben nachlesbar. Es verlangt aber, dass der Rhythmus bewusster gesetzt wird. Ein fester Termin live online, bei dem alle sich sehen und hören, hält die asynchrone Arbeit zusammen.

Anerkennung muss online ausdrücklicher sein. Vor Ort sieht man, wer bis spät am Tisch saß oder wer einem anderen geholfen hat. Online sieht man vor allem Ergebnisse, und selbst diese nur, wenn man hinschaut. Ein Satz wie „Ich habe mit deiner Tabelle weitergerechnet“ ist dann oft die einzige Nachricht, die der andere über die Wirkung seiner Arbeit bekommt.

Kleine Störungen wachsen in Textnachrichten schneller als im Gespräch, weil der Ton fehlt und jeder Satz auf die ungünstigste Weise gelesen werden kann. Wann man deshalb vom Schreiben ins Gespräch wechselt, beschreibt die Seite Gute Praxis der Zusammenarbeit online.

Recht in dieser Phase

  • Kooperation als Rechtsverhältnis: Langfristige Verträge begründen neben den Leistungspflichten Pflichten zur Rücksicht und zur Zusammenarbeit; der Bundesgerichtshof hat für den Bauvertrag ausdrücklich eine Kooperationspflicht der Vertragsparteien anerkannt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, VII ZR 393/98, BGHZ 143, 89).
  • Werkvertrag: Wo ein Werk ohne Mitwirkung des Bestellers nicht entstehen kann, gerät dieser mit unterlassener Mitwirkung in Annahmeverzug und schuldet eine angemessene Entschädigung (§ 642 BGB); nach Fristsetzung kann der Unternehmer kündigen (§ 643 BGB).
  • Dienstvertrag: Geschuldet ist das Tätigwerden, nicht der Erfolg, weshalb es hier besonders auf die gelebte Abstimmung ankommt; nimmt der Dienstberechtigte die Dienste nicht an, behält der Verpflichtete seinen Vergütungsanspruch (§ 615 BGB).

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