Worum es geht
Am Anfang steht keine Partnersuche, sondern eine Frage an sich selbst: Was brauche ich, um mein Ziel zu erreichen? Nicht jedes Vorhaben, für das man andere Menschen braucht, verlangt Kooperation. Diese Phase klärt, ob es Zusammenarbeit sein muss oder ob ein Kauf, ein Auftrag oder die eigene Organisation genügt.
Die Leitfrage
Braucht mein Ziel die Ziele anderer – oder nur ihre Leistung?
Wer eine Leistung braucht, kauft sie oder gibt sie in Auftrag. Der andere verfolgt dabei sein eigenes Ziel, meist die Vergütung, und das Verhältnis endet, wenn geleistet und bezahlt ist. Beide bleiben, wer sie waren. Kooperation beginnt dort, wo mein Ziel nur erreichbar ist, wenn auch der andere etwas Eigenes will und in das Vorhaben einbringt: sein Urteil, seine Ideen, seine Verantwortung. Dann formen die Ziele des anderen meine eigenen mit. Das ist der Preis der Kooperation und zugleich ihr Ertrag.
Was jetzt trägt
Austausch und gemeinsames Handeln unterscheiden. Beim Austausch stehen Leistung und Gegenleistung einander gegenüber. Beim gemeinsamen Handeln wirken Beiträge auf ein Drittes hin, das keinem allein gehört. Ein Übersetzungsauftrag ist Austausch. Ein Buch, das zwei Autoren gemeinsam schreiben, ist Kooperation, auch wenn einer mehr schreibt als der andere. Viele Vorhaben liegen dazwischen, und ein Austausch, der auf Dauer angelegt ist, wächst mit der Zeit in die Kooperation hinein. Benennen Sie ehrlich, wo Ihres liegt, denn davon hängt ab, ob Sie einen Auftragnehmer suchen oder einen Partner.
Drei Wege prüfen: Markt, eigene Organisation, Kooperation. Was sich klar beschreiben und einkaufen lässt, gehört auf den Markt. Was dauerhaft gebraucht wird und eng gesteuert werden muss, gehört oft in die eigene Organisation, durch Einstellung oder durch den Aufbau eigener Fähigkeiten. Kooperation lohnt sich, wo beides nicht passt: wo das Ergebnis erst im Zusammenwirken entsteht, wo keiner allein die nötigen Fähigkeiten hat und wo niemand den anderen führen soll. Die Institutionenökonomie spricht hier von hybriden Formen zwischen Markt und Hierarchie, also zwischen Einkauf und eigener Organisation.
Den eigenen Beitrag kennen. Kooperation verlangt, dass Sie etwas einbringen, das die anderen brauchen. Wer nur nehmen will, sucht einen Dienstleister und nennt ihn Partner. Wessen Beitrag die anderen entbehren können, dessen Stimme wird in der Kooperation auch weniger gehört.
Die Kosten der Gemeinsamkeit einrechnen. Gemeinsam entscheiden dauert länger als allein. Abstimmung, Rücksicht und das Aushalten fremder Vorstellungen kosten Zeit und Kraft. Diese Kosten sind kein Zeichen des Scheiterns, sie gehören zur Kooperation. Sie lohnen sich erst, wenn das Ergebnis ohne die Ziele der anderen gar nicht entstünde, nicht schon, wenn es mit ihnen etwas besser wird.
Der typische Fehler
Kooperation aus Verlegenheit. Es fehlt das Budget für einen Auftrag und die Kraft für den Aufbau im eigenen Haus, und so wird aus dem Wunsch nach einer günstigen Leistung eine „Partnerschaft“. Der andere merkt bald, dass seine Ziele nicht gefragt sind und dass er liefern soll, ohne mitzubestimmen. Solche Kooperationen scheitern selten am offenen Streit, eher an stiller Enttäuschung: Die eine Seite wollte einen Partner, die andere einen Zulieferer. Wer einen Auftrag braucht, sollte ihn so nennen und bezahlen.
Es geht auch andersherum schief: Ein Vorhaben, das gemeinsames Urteil verlangt, wird als bloßer Auftrag vergeben. Dann liefert der andere genau das Bestellte, und das Ergebnis verfehlt trotzdem das Ziel, weil niemand außer dem Besteller darüber nachdenken sollte.
Online
Online wächst vor allem das Angebot an Leistungen, die man einkaufen kann, auch aus anderen Ländern und Zeitzonen. Hier liegt die Verwechslung von Partner und Auftragnehmer besonders nahe: Wer über eine Plattform jemanden für eine Aufgabe findet, schließt in der Regel einen Austauschvertrag, auch wenn die Zusammenarbeit freundlich und eng ist.
Umgekehrt entstehen online viele Kooperationen, die niemand so nennt: eine Fortbildungsreihe, die mehrere Kolleginnen gemeinsam ausrichten, eine offene Arbeitsgruppe, ein gemeinsam gepflegtes Projekt. Hier lohnt es sich, früh zu erkennen, dass gemeinsam gehandelt wird, denn das hat Folgen, auch rechtliche. Wer sich mit anderen verpflichtet, einen gemeinsamen Zweck zu fördern, kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet haben, ohne es zu wissen (§ 705 Abs. 1 BGB).
Recht in dieser Phase
- Kooperation als Rechtsverhältnis: Warum Zusammenarbeit mehr Pflichten erzeugt als der bloße Austausch von Leistungen.
- Der Kooperationsvertrag: Wie sich Zusammenarbeit vereinbaren lässt, ohne eine Gesellschaft zu gründen.
- Werkvertrag: Der typische Austauschvertrag, der mit der Mitwirkung des Bestellers (§ 642 BGB) schon Züge der Kooperation trägt.