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Gemeinsam handeln verbindet.

7. Beginn der Kooperation

Worum es geht

Der Vertrag ist unterschrieben oder die Absprache getroffen. Jetzt beginnt die Zusammenarbeit selbst, und dieser Übergang geschieht nicht von allein. Wer ihn bewusst gestaltet, gibt der Kooperation einen Anfang, auf den sich später alle beziehen können.

Die Leitfrage

Woran merken alle, dass es jetzt gilt?

Viele Kooperationen beginnen unmerklich. Eine E-Mail folgt der anderen, jemand legt einen Ordner an, die ersten Aufgaben werden erledigt, und irgendwann ist man mittendrin. Das Unmerkliche hat einen Preis: Niemand weiß genau, seit wann welche Zusagen gelten, wer wofür zuständig ist und wo das Gemeinsame eigentlich stattfindet. Ein Anfang, den alle bemerken, ist deshalb keine Förmlichkeit. Er markiert den Schritt von der Vereinbarung in das gemeinsame Handeln und gibt allen einen Zeitpunkt, von dem an die Zusagen gelten.

Was jetzt trägt

Ein Auftakt, bei dem alle da sind. Zum ersten Treffen gehören alle, die an der Kooperation mitwirken, nicht nur die, die verhandelt haben. Es dient weniger der Information als der Begegnung: Alle sagen, was sie einbringen und was sie von der Zusammenarbeit erwarten. Gut ist, wenn bald danach eine überschaubare Aufgabe folgt, die keiner allein erledigen kann. Danach weiß jeder, wie die anderen liefern, und nicht nur, was sie versprochen haben. Warum gerade solche Aufgaben verbinden, beschreibt die Seite Der Klick und seine Bedingungen.

Rollen, die ausgesprochen sind. Jemand koordiniert, jemand entscheidet, jemand vertritt, wenn eine Person ausfällt. Die Vereinbarung nennt oft nur die Parteien, nicht die Menschen, die für sie handeln. Am Anfang werden die Rollen Personen zugeordnet und allen bekannt gemacht. Eine Rolle sagt, wofür jemand zuständig ist. Schreibt die Geschäftsführerin einmal selbst das Protokoll, sehen alle, dass damit keine Rangordnung gemeint ist.

Ein gemeinsamer Arbeitsraum. Die Kooperation braucht einen Ort, an dem ihr Stand zu finden ist: Dokumente, Entscheidungen, offene Punkte, Termine. Online ist das ein geteilter Arbeitsbereich, vor Ort vielleicht ein Raum mit einer Wand voller Pläne. Entscheidend ist, dass es einen Ort gibt und nicht fünf, und dass alle vom ersten Tag an Zugang haben.

Regeln für synchron und asynchron. Zu klären ist, was im gemeinsamen Gespräch entschieden wird und was schriftlich im Arbeitsraum, welcher Kanal für Dringendes da ist und welcher für Überlegungen, die Zeit haben, und wie schnell üblicherweise geantwortet wird. Solche Regeln wirken kleinlich, bis sie fehlen. Sie entlasten, weil niemand mehr raten muss, ob Schweigen Zustimmung, Überlastung oder Desinteresse bedeutet.

Pflichten, die ab jetzt voll gelten. Schon in der Anbahnung galten Pflichten zur Rücksicht (§ 311 Abs. 2 BGB). Mit dem Beginn werden die Leistungspflichten fällig, und die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (§ 241 Abs. 2 BGB) bekommt einen festen Gegenstand: die gemeinsame Arbeit. Dazu gehört auch der Umgang mit Daten. Wer gemeinsam mit anderen über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, etwa bei einer geteilten Kontaktliste oder einer gemeinsamen Plattform, ist gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die Beteiligten müssen dann in einer Vereinbarung festlegen, wer welche Pflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt. Verarbeitet eine Seite nur im Auftrag und nach Weisung der anderen, gilt stattdessen Art. 28 DSGVO. Der Beginn ist der richtige Zeitpunkt, das zu klären, bevor die erste Liste geteilt wird.

Der typische Fehler

Man hält den Anfang für erledigt, weil der Vertrag unterschrieben ist. Dann bleiben die Rollen bei den Verhandlern, die Arbeit versickert in privaten Postfächern und Ablagen, und die Menschen, die tatsächlich zusammenarbeiten, lernen einander erst kennen, wenn der erste Konflikt da ist. Ein nachgeholter Anfang ist möglich, aber mühsamer als ein rechtzeitiger.

Online

Online muss der Anfang ausdrücklicher geschehen als vor Ort, weil kein Gebäude und kein Besprechungsraum ihn nebenbei erledigt. Niemand bekommt einen Schreibtisch zugewiesen. Also braucht jeder am ersten Tag einen Zugang, einen Eintrag in der Liste der Beteiligten und eine erste Aufgabe.

Der Auftakt findet am besten live online statt, mit Bild und in einer Länge, die allen erlaubt, einmal ausführlich zu sprechen. Eine kurze Runde, in der jede Person sagt, von wo sie teilnimmt und womit sie gerade beschäftigt ist, ersetzt die Begegnung auf dem Flur. Hinweise zu Ton, Bild und Rollen im Gespräch stehen unter Live online.

Wer am ersten Tag nicht in den Arbeitsraum kommt, arbeitet am zweiten Tag woanders weiter, und dieser Ort bleibt oft. Mit den Zugängen wird zugleich festgelegt, wem die Konten gehören und wer sie verwaltet. Das erspart Streit bei der Beendigung.

Die Regeln für synchron und asynchron sind online die eigentliche Arbeitsgrundlage, denn der größte Teil der Arbeit geschieht asynchron. Wie beides sinnvoll zusammenspielt, zeigt die Seite Synchron und asynchron.

Recht in dieser Phase

  • Kooperation als Rechtsverhältnis: welche Pflichten neben den vereinbarten Leistungen gelten und warum sie in dauerhaften Kooperationen besonderes Gewicht haben.
  • Daten und Rechte: gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, Auftragsverarbeitung und die Rechte an gemeinsam geschaffenen Ergebnissen.
  • Der Kooperationsvertrag: was eine Vereinbarung über Rollen, Arbeitsraum und Kommunikation regeln kann, wenn keine Gesellschaft gegründet wird.

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