cooperation.law

Gemeinsam handeln verbindet.

Was Kooperation ist

Kooperation ist mehr als Austausch. In ihr werden die Ziele der anderen zur Form der eigenen.

Austausch und gemeinsames Handeln

Das lateinische cooperatio heißt Mitwirkung, co-operari zusammen wirken. Das Wort allein entscheidet noch nichts, denn mitwirken muss auch, wer etwas kauft. Es kommt darauf an, worauf die Beiträge gerichtet sind.

Beim Austausch zielt jeder Beitrag auf die Gegenleistung. Wer eine Sache kauft, gibt Geld und erhält die Ware. Danach ist das Verhältnis im Wesentlichen beendet. Beide haben einen Nutzen, und beide sind geblieben, wer sie waren. Das ist das alte do ut des: Ich gebe, damit du gibst.

Anders liegt es, wenn der Austausch auf Dauer angelegt ist. Wer über Jahre liefert, berät oder unterrichtet, kann bei Vertragsschluss nicht festlegen, was einmal gelten soll. Die Lücken müssen die Beteiligten unterwegs gemeinsam füllen, und dabei beginnen die Ziele des anderen die eigenen zu formen. Aus dem Austausch wird Kooperation, ob die Beteiligten es so nennen oder nicht. Das Beispiel unten zeigt einen solchen Übergang.

Die meisten Begriffe von Kooperation bleiben bei diesem Modell stehen. Sie sprechen von gegenseitigem Nutzen, von gebündelten Ressourcen und von einem gemeinsamen Ziel. Das ist nicht falsch, trifft aber nicht den Kern. Man muss fragen, wessen Ziele in einer Kooperation verwirklicht werden und was dabei mit ihnen geschieht.

Die Ziele der anderen als Form der eigenen

Wer kooperiert, will seine eigenen Ziele so verwirklichen, dass er dafür die Handlungen anderer braucht, und so, dass dabei auch deren Ziele verwirklicht werden. Die Ziele der anderen, nicht die anderen selbst, werden zum Mittel meiner Ziele. Damit werden sie aber auch zu deren Grenze. Mein Ziel erhält seine Form durch die Ziele der anderen.

Ein einfaches Bild zeigt das. Ein Nagel ist das, was sich mit einem Hammer einschlagen lässt, und ein Hammer ist das, womit man Nägel einschlägt. Ändern sich die Nägel, ändert sich der Hammer. Wird aus dem Nagel eine Schraube, dann kann man mit dem Hammer zwar noch etwas ausrichten, aber das richtige Werkzeug sind jetzt Bohrer, Dübel und Schraubendreher.

In einer Kooperation geschieht das ständig. Ändern sich die Ziele der anderen, ändern sich auch meine. Darauf zu bestehen, dass einmal Hammer und Nagel vereinbart waren, ist sinnlos. Das gilt jedenfalls dort, wo von Anfang an klar war, dass die Zusammenarbeit länger dauern und vielschichtiger werden würde. Die Entwicklung ist dann im gemeinsamen Willen der ursprünglichen Vereinbarung bereits enthalten, sofern man vernünftige Beteiligte unterstellen kann.

Diese Rückwirkung muss bewusst gemacht werden. Sonst setzt man Mittel ein, die nicht mehr die Mittel sind, die sie einmal waren.

Nutzen und Freiheit

Sobald eine Beziehung über den punktuellen Austausch hinausgeht, geht es nicht mehr nur um gegenseitigen Nutzen, sondern auch um gegenseitige Freiheit. Wer kooperiert, investiert Lebenszeit in ein Verhältnis mit anderen, und dieses Verhältnis verändert, was er wollen kann.

Das ist kein Verlust. Die Freiheit, nur sich selbst zu wollen, bleibt leer. Wer etwas Bestimmtes verwirklichen will, und zwar nach eigenen Maßstäben, merkt bald, dass das nur mit anderen geht. Schon sein Ziel fasst jeder in eine Sprache, die er von anderen gelernt hat.

Dabei wächst etwas, das niemand beschlossen hat. Gleichsam hinter dem Rücken der Beteiligten entsteht eine gelebte gemeinsame Ordnung: Gewohnheiten, Erwartungen, Normen, die tatsächlich gelten. Hegel nennt diese Schicht Sittlichkeit. Sie ist das Fundament jedes Gemeinwesens, von der Familie bis zur Staatengemeinschaft.

Ebenen der Kooperation

Kooperation findet auf vielen Ebenen statt: in der Kernfamilie und der Großfamilie, in der Nachbarschaft und der Gemeinde, im beruflichen Umfeld und international. Sie findet auch im Innern von Organisationen statt, zwischen Gesellschaftern, in der Geschäftsführung, im Vorstand eines Vereins.

Überall formen die Ziele der Beteiligten einander. Verschieden ist, was sie zusammenhält, wenn die Ziele auseinanderlaufen: in der Familie die Zuneigung, im Unternehmen der Vertrag und die Satzung, zwischen Staaten das Völkerrecht. Was diese Seite über Kooperation sagt, gilt auf jeder dieser Ebenen, vor Ort wie online.

Ein Beispiel

Sprachunterricht online, ein Termin pro Woche im Videogespräch. Am Anfang sieht das nach einem Austausch aus: Die Lehrerin bietet Stunden an, der Lernende bezahlt sie.

Nach einigen Monaten ist daraus etwas anderes geworden. Die Lehrerin plant die Stunden nach den Fehlern, die der Lernende gerade macht, und nach den Themen, die ihn beschäftigen. Er bereitet sich so vor, dass sie mit ihm arbeiten kann. Ihr Ziel, gut zu unterrichten, hat seine Form von seinem Ziel erhalten, eine Sprache wirklich zu sprechen, und umgekehrt. Es gibt feste Abläufe, wiederkehrende Scherze, eine Art, einander zu verbessern. Vereinbart hat das niemand. Es ist gewachsen.

Was das für das Recht bedeutet

Das Recht kennt den Unterschied. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) regelt einen Austausch. Der Gesellschaftsvertrag verpflichtet die Beteiligten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Dazwischen liegen die Austauschverträge auf Dauer, Dienst- und Werkverträge und Kooperationsverträge. Sie enthalten mehr als Leistung und Gegenleistung, und je länger sie laufen, desto mehr.

Für sie hält das Recht Werkzeuge bereit, die dem Wandel der Ziele Raum geben. Jede Partei muss auf die Rechte und Interessen der anderen Rücksicht nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Was im gemeinsamen Willen angelegt ist, erschließt die Auslegung (§§ 133, 157 BGB). Ändern sich Umstände schwerwiegend, mit denen niemand gerechnet hat, kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden (§ 313 BGB). Dauerschuldverhältnisse lassen sich aus wichtigem Grund kündigen (§ 314 BGB). Ein guter Kooperationsvertrag verlässt sich darauf nicht allein. Er regelt, wie die Beteiligten ihre Ziele gemeinsam fortschreiben, wenn aus dem Nagel eine Schraube wird.

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