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Gemeinsam handeln verbindet.

Gemeinsam handeln verbindet.

Illustration: Menschen an verschiedenen Orten, verbunden im gemeinsamen Handeln

cooperation.law untersucht, wie gemeinsames Handeln gelingt und wie das Recht es trägt. Der Schwerpunkt liegt auf Kooperation online. Die allgemeinen Fragen werden aber für alle Kooperationen geklärt: für Projekte und Netzwerke, für Verträge zwischen Unternehmen und für die Zusammenarbeit in Gesellschaften, unter Gesellschaftern ebenso wie in der Geschäftsführung.

Wer gemeinsam handelt, schafft einen gemeinsamen Ort. Warum sich das online besonders deutlich zeigt, erläutert die Seite Online und vor Ort.

Das Recht als Verfassung

Das Recht kommt nicht nachträglich zur Kooperation hinzu. Es ermöglicht gemeinsames Handeln, indem es Formen bereitstellt: Verträge, Gesellschaften, Vereine, Beschlussverfahren. Es schützt die Beteiligten und Dritte, es löst Konflikte, und es begrenzt, was eine Kooperation darf. Ausgangspunkt ist das deutsche Recht. Jede Rechtsseite hat einen eigenen Abschnitt zu online.

Vier Einstiege

Phasen · Wo steht Ihre Kooperation? Zwölf Phasen vom ersten Bedarf bis zur Beendigung geben Rat für die Lage, in der Sie sich gerade befinden.

Online · Wie Zusammenarbeit online gut gelingt, synchron und asynchron, mit Fällen und mit sachlichen Antworten auf verbreitete Vorurteile.

Recht · Verträge, Rechtsformen, die Zusammenarbeit in Gesellschaften, Daten, Grenzen und Konflikte, jeweils mit Normen und Stand-Datum.

Verstehen · Warum gemeinsames Handeln verbindet und welche Rolle Anerkennung, Spiel und Konflikt dabei haben.

Außerdem

Begriffe erklärt das Glossar. Wer die Seite herausgibt und wie sie entsteht, steht unter Über cooperation.law.