AG

Bei einer Aktiengesellschaft (AG) besteht das Grundkapital aus Aktien.

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf. Bei der Aktiengesellschaft stellt sich die kapitalgesellschaftliche Konzeption, die auf Vermögensvereinigung und Vermögensmehrung gerichtete Zielsetzung, am deutlichsten dar. Die Aktiengesellschaft zeichnet sich insbesondere durch folgende Eigenschaften aus:

Sie ist eine juristische Person bzw. eine Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende, aber als Vereinigung selbständig rechtsfähige rechtliche Einheit, die selbst als Träger von Rechten und Pflichten auftritt und vor Gericht klagen und verklagt werden kann.
Sie ist eine Kapitalgesellschaft, also auf ein bestimmtes Grundkapital in der Weise gestützt, dass die Haftung der Mitglieder, also der Aktionäre, auf dieses Kapital beschränkt ist.
Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Diese sind heute selten in Aktienurkunden verbrieft. Börsennotierte AGs in Deutschland beispielsweise verbriefen ihre Aktien oft nur in einer Globalurkunde, die bei Clearstream hinterlegt wird.
Im Regelfall sind die Aktien übertragbar (fungibel). Es gehört allerdings nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen einer Aktiengesellschaft, dass die Aktien an einer Börse gehandelt werden.
Die Aktiengesellschaft vereint in der Regel eine große Anzahl von (vielfach passiven) Aktionären, die ihr Kapital in die Unternehmung investiert haben, um aus den von der Gesellschaft erwirtschafteten Erträgen Dividenden zu erhalten. Die Aktionäre nehmen ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Regel in Aktionärsversammlungen durch Ausübung ihres Stimmrechts wahr. Die Geschäfte der Gesellschaft werden aber von besonderen Organen geführt.

Aktiengesellschaften können sich durch Ausgabe neuer Aktien oder durch die Begebung von Anleihen leichter neues Kapital beschaffen, als dies bei vielen anderen Unternehmensformen der Fall ist, vor allem dann, wenn die Gesellschaft an der Börse gehandelt wird. Deshalb ist die Aktiengesellschaft die Unternehmensform der Wahl für Großunternehmen, aber auch für Unternehmen, die schnell wachsen, etwa in neuen Wirtschaftszweigen.
Der Bestand des Unternehmens wird von seinen Eigentümern unabhängig, anders als etwa bei einer von ihrem Inhaber abhängigen Einzelunternehmen oder OHG. Damit wird die Existenz dauerhafter.
Vor allem bei börsennotierten Unternehmen oder bei Mitarbeiterbeteiligungen besteht die Möglichkeit, dass sich auch Kleinanleger beteiligen und somit am Unternehmenserfolg teilhaben. Bei Misserfolg des Unternehmens besteht das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals, jedoch in der Regel keine darüber hinausgehende Nachschusspflicht.

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